Wasseruhr
In seiner historischen Bedeutung ist der Begriff Wasseruhr auf Uhren zurückzuführen, die Zeit mithilfe von Wasser maßen. Heute bezeichnen wir damit Messgeräte für den Wasserverbrauch in einem Haus, Betrieb oder in einzelnen Wohneinheiten. Diese Wasserzähler dienen dazu, den Wasserverbrauch im Einzelnen abrechenbar zu machen.
Es gibt Wasserzähler, die jeweils einzeln den Warmwasserverbrauch und den Verbrauch von Kaltwasser messen und solche, die den Wasserverbrauch insgesamt erfassen. Die Einzelmessung des Warmwasserverbrauchs ist dann notwendig, wenn über eine zentrale Wärmeversorgung mehrere unterschiedliche Bereiche, Wohnungen, mit erwärmtem Wasser versorgt werden. Befindet sich der Wassererwärmer in einer Wohnung, beispielsweise ein elektrischer oder mit Gas betriebener Durchlauferhitzer oder anderer Wassererhitzer, so wird nur der Kaltwasserverbrauch schlechthin gemessen. In diesem Fall bezahlt der Nutzer des Warmwassers die Erhitzung bereits direkt beim Energieversorger.
Wasseruhren müssen für die Ablesung gut zugänglich angebracht sein, und sie müssen in Abständen auf ihre genaue Funktion überprüft werden, damit es nicht zu Messfehlern kommt. Ebenso wichtig ist, dass sie sicher verschraubt sind, um eine genaue Messung zu garantieren. Eine Wasseruhr sollte auch so installiert sein, dass sie für den Hauseigentümer oder Mieter gut ablesbar ist. Auf diese Weise lässt sich der Wasserverbrauch eventuell sparsamer gestalten. In einem Eigenheim kann es sinnvoll sein, über den Gesamtwasserzähler hinaus auch noch die eine oder andere Wasseruhr in bestimmten Bereichen, beispielsweise für Gartenbewässerung und Nassräume anzubringen, um den Eigenverbrauch besser kontrollieren zu können.
Mit einer Preislage von vielfach unter 20 Euro lohnt sich das eventuell, um in bestimmten Bereichen an Wasser sparen zu können. Für solche Einzelbereiche empfiehlt sich der Einbau eines Einstrahlzählers, der dann ausschließlich den Verbrauch für bestimmte Räume oder Geräte misst. Als Hauswasserzähler werden gewöhnlich Mehrstrahlwasserzähler eingesetzt. Solche Geräte verfügen über eine anspruchsvollere Messtechnik. Dementsprechend sind auch Preislagen, mit um die 100 Euro und darüber, entsprechend höher. Es gibt noch keine bundesweite gesetzliche Pflicht zum Einbau Kaltwasserzählern. Dies obliegt der Entscheidung der Gesetzgebung der Länder. Jedoch ist inzwischen in allen Bundesländern die Kaltwassermessung in Neubauten an der Tagesordnung. In Altbauten mit Mietwohnungen wird teils ein Einbau nur dann vorgeschrieben, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen wurden.